Informationen für ukrainische Geflüchtete

Formulare und Anträge - форми і запити

Allgemeine Informationen - Willkommen in Deutschland - Ласкаво просимо до Німеччини

Загальна інформація https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua (Öffnet in einem neuen Tab)

Der folgende Brief richtet sich gezielt an Geflüchtete aus der Ukraine, die unter anderem durch das Jobcenter Braunschweig betreut werden. Der Brief weißt auf die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten durch das Jobcenter hin und informiert über weitere Regelungen.

Brief in DeutschPDF-Datei177,94 kB - Brief in UkrainischPDF-Datei231,15 kB

Ab dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II).


Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben Anspruch auf Beratung und (finanzielle) Unterstützung durch die Jobcenter. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie zum Download auf unserer Website, in Papierform erhalten Sie die Vordrucke im Jobcenter Braunschweig.

Bis zum 31. Mai 2022 gilt die bestehende Regelung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Anschluss betreut das Jobcenter die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Voraussetzung ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Sie erhalten Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen.

Das Jobcenter unterstützt bei der Anerkennung der Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit anderen Behörden und auch den Geflüchtetenunterkünften zusammen.

Um Wartezeiten im Jobcenter vor Ort zu vermeiden, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin unter der direkten Durchwahl Ihres persönlichen Ansprechpartners. Alternativ können Sie sich per E-Mail an uns wenden.

jobcenter-braunschweigjobcenter-gede