Bild: Jobcenter

Zuzug aus einer anderen Stadt

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Braunschweig umziehen möchten, benötigen Sie vor Abschluss eines Mietvertrages die Zusicherung vom Jobcenter Braunschweig.

Ohne Zusicherung des Jobcenters können Kosten, die im Zusammenhang mit der Anmietung stehen, nicht (auch nicht darlehensweise) übernommen werden.

Bei Anmietungen von Wohnraum in Braunschweig sind die in Braunschweig zurzeit geltenden Mietobergrenzen über angemessenen Wohnraum zu beachten.

  

Die Kosten der Unterkunft sind demnach wie folgt angemessen:

Art der Bedarfsgemeinschaft Mindeststandard Ausstattung angemessene Wohnfläche in qm angemessene Unterkunftskosten nach § 12 Abs. 1 WoGG, Stufe 4 (Grundmiete und kalte Betriebskosten)
1 Personenhaushalt 1 Zimmer 50 540,10 €
2 Personenhaushalt 2 Zimmer 60 654,50 €
3 Personenhaushalt 2 Zimmer, bei schulpflichtigen Kindern = 3 Zimmer 75 778,80 €
4 Personenhaushalt 3 Zimmer, bei schulpflichtigen Kindern = 4 Zimmer 85 907,50 €
5 Personenhaushalt 4 Zimmer 95 1038,40 €
jede weitere Person ab 7 Personen 5 Zimmer, 8 Personen = 6 Zimmer zusätzlich je 10 125,40 €

  

Wenn Sie umziehen ohne vorab eine Zusicherung eingeholt zu haben, kann es passieren, dass die laufende Miete Ihrer neuen Wohnung nicht in tatsächlicher Höhe in Ihrer Bedarfsberechnung anerkannt wird.

Sollten Sie mit der Anmietung einer neuen Wohnung weitere Kosten beantragen wollen (z. B. ein Darlehen für eine Mietkaution oder einen Zuschuss zu den Umzugskosten), müssen Sie zusätzlich mitteilen, warum Sie umziehen möchten. Nur wenn der Umzug aus Sicht des Jobcenters notwendig ist (zum Beispiel weil ein Umzug wegen einer Arbeitsaufnahme notwendig ist), kann das Jobcenter Braunschweig ein Darlehen für eine Mietkaution oder einen Zuschuss zu den Unterkunftskosten gewähren.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, die vertraglichen Kündigungsfristen Ihres derzeitigen Mietverhältnisses einzuhalten. Doppelte Mietzahlungen können im Rahmen des SGB II nicht übernommen werden.

Um weitere zusätzliche Kosten zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, möglichst vollständig renovierte Wohnungen in die Auswahl zu nehmen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Kosten für eine Einzugsrenovierung nicht übernommen werden können, da im Gebiet der Stadt Braunschweig renovierter Wohnraum im ausreichenden Maß zur Verfügung steht.

Erst nach positiver Entscheidung des Jobcenters Braunschweig können Sie – unter Vorlage des unterschriebenen Mietvertrages – Arbeitslosengeld II beantragen.