Auszahlungstermin Leistungen nach dem SGB II

Leistungszahlung 2022 (Regelbedarf, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe etc.) 

Entsprechend §42 Absatz 1 des SGB II sollen Leistungen monatlich im Voraus erbracht werden. 

Das bedeutet, dass die Leistungen für den kommenden Monat bereits Ende des laufenden Monats den Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern zur Verfügung steht. 

Zahlungszeitraum Fälligkeitstag Gutschrift auf dem Konto
Dezember 01.12.2022 30.11.2022