Vermögen

Grundsätzlich müssen Sie zunächst eigene Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts einsetzen, bevor Sie finanzielle Unterstützung durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, deshalb ist Vermögen zu berücksichtigen.

Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen stellen, wird vom Jobcenter geprüft, ob verwertbares Vermögen von Ihnen oder von den weiteren Mitgliedern in Ihrer Bedarfsgemeinschaft vorhanden ist, unabhängig davon, ob sich das Vermögen im Inland oder im Ausland befindet.

Verwertbar ist das Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann oder wenn sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden kann. Nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, über die Sie nicht frei verfügen können, z. B. bei Pfändungen.

Folgende Vermögenswerte werden beispielhaft berücksichtigt

  • Bargeld
  • Guthaben auf Girokonten, Sparbücher o. Ä.
  • Wertpapiere
  • Bausparguthaben
  • Aktien
  • Fondanteile
  • Lebens- und Rentenversicherungen
  • Kraftfahrzeuge
  • bewegliche Sachen, wie z. B. wertvolle Schmuckstücke, Sammlungen oder Gemälde
  • unbewegliche Sachen, wie z. B. Grundstücke oder Gebäude

Folgende Vermögenswerte werden beispielhaft nicht berücksichtigt

  • angemessener Hausrat
  • angemessenes Kraftfahrzeug im Wert von bis zu 7.500,00 Euro für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft
  • angemessene, selbstbewohnte Immobilie einschließlich Grundstück von angemessener Größe

Haben Sie oder Ihre Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Vermögenswerte, die zu berücksichtigen sind, werden hierauf Freibeträge gewährt, wodurch Vermögenswerte ganz oder teilweise unberührt bleiben. Der Freibetrag pro Person in der Bedarfsgemeinschaft beträgt 150,00 Euro pro Lebensjahr, wobei mindestens 3.100,00 Euro an Freibetrag gewährt werden. Er ist begrenzt auf einen Höchstbetrag, der abhängig vom Lebensalter des Leistungsberechtigten ist. Zusätzlich wird pro Person in der Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag in Höhe von 750,00 Euro für einmalige Anschaffungen und Reparaturen gewährt.

 

Beispiel:

Bei einem 50-jährigen Mann, der allein in der Bedarfsgemeinschaft lebt, ergibt sich folgender Freibetrag:

50 Jahre x 150,00 Euro = 7.500,00 Euro + 750,00 Euro als zusätzlichen Freibetrag ergibt insgesamt einen Freibetrag in Höhe von 8.250,00 Euro.

 

 

Wenn Sie Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Freibeträge, die auch abhängig vom Lebensalter sind, gewährt werden.

Sie sind verpflichtet, jegliches Vermögen bei der Antragstellung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende für sich und alle anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft anzugeben. Die Entscheidung, ob das Vermögen zu berücksichtigen ist, trifft das Jobcenter Braunschweig.

Für Fragen, ob und in welcher Höhe Vermögen berücksichtigt wird, hilft Ihnen Ihr Jobcenter gern weiter und kann Ihnen genauere Auskünfte geben.