Symbolbild Leistungen

Unterkunft und Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn diese angemessen sind. In Braunschweig richten sich die Angemessenheitsgrenze nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben und der Höhe der Unterkunftskosten.

Die Kosten der Unterkunft werden beispielsweise für eine Mietwohnung, ein selbstbewohntes Eigenheim oder eine selbstbewohnte Eigentumswohnung übernommen. Sie umfassen die Kaltmiete bzw. bei Eigentum die Schuldzinsen und auch die Nebenkosten. Tilgungsraten können durch das Jobcenter Braunschweig grundsätzlich nicht übernommen werden.

Zu den Nebenkosten gehören beispielsweise

  • Wasser/ Abwasser
  • Müllabfuhr, Straßenreinigung
  • Schornsteinreinigung
  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung

Nicht zu den Nebenkosten gehören die Kosten für den Telefonanschluss, in der Regel auch nicht die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz. Die Haushaltsenergie (Strom für Elektrogeräte, Licht, etc.) gehört ebenfalls nicht zum Bedarf der Unterkunft, sondern ist aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

 

Die Kosten der Unterkunft sind für die Stadt Braunschweig wie folgt angemessen:

Art der Bedarfsgemeinschaft Mindeststandard Ausstattung angemessene Wohnfläche in qm angemessene Unterkunftskosten nach § 12 Abs. 1 WoGG, Stufe 4 (Grundmiete und kalte Betriebskosten) rechnerische Grundmiete

rechnerische 

kalte Betriebskosten

1 Personenhaushalt 1 Zimmer 50 540,10 € 429,10 € 111,00 €
2 Personenhaushalt 2 Zimmer 60 654,50 € 521,30 € 133,20 €
3 Personenhaushalt 2 Zimmer, bei schulpflichtigen Kindern = 3 Zimmer 75 778,80 € 612,30 € 166,50 €
4 Personenhaushalt 3 Zimmer, bei schulpflichtigen Kindern = 4 Zimmer 85 907,50 € 718,80 € 188,70 €
5 Personenhaushalt 4 Zimmer 95 1038,40 € 827,50 € 210,90 €
jede weitere Person ab 7 Personen 5 Zimmer,
8 Personen = 6 Zimmer
zusätzlich je 10 125,40 € 103,20 € 22,20 €

Sollten Ihre Unterkunftskosten diese Höchstbeträge überschreiten, prüft das Jobcenter, ob es Ihnen zumutbar ist, diese Kosten innerhalb einer (unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation) vorgegebenen Frist von maximal 6 Monaten zu senken. Sollte die Senkung der Unterkunftsaufwendungen für Sie nicht zumutbar sein, teilen Sie bitte Ihre Gründe umgehend dem Jobcenter mit. Wichtige Gründe, bei deren Vorliegen eine Senkung der Unterkunftsaufwendungen durch das Jobcenter nicht erfolgt, können beispielsweise sein:

  • kurzzeitiger Leistungsbezug, z.B. wegen Arbeitsaufnahme
  • Veränderung der familiären Situation, z.B. Geburt
  • Schul-/Kita-Besuch eines Kindes, wenn für das Kind aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Besonderheit der Einrichtung (z.B. Schule für hochbegabte oder lernbeeinträchtigte Kinder) ein durch den Umzug bedingter Wechsel nicht zuzumuten ist
  • bei Menschen mit Behinderungen, wenn dadurch ein abweichender Wohnraumbedarf erforderlich wird
  • Erkrankungen, die die Mobilität erheblich beeinträchtigen

Die Senkung der Unterkunftsaufwendungen kann geschehen durch Umzug, Untervermietung, ggf. auch durch Mietverzicht seitens des Vermieters oder durch andere geeignete Maßnahmen. Gelingt es Ihnen nicht, trotz umfassender Wohnungs- und Untermietersuche innerhalb der gesetzten Frist die Unterkunftskosten zu senken, kann die Frist ggf. verlängert werden, wenn Sie Ihre Bemühungen gegenüber dem Jobcenter nachweisen. Zeitungsanzeigen bei Untermietgesuchen oder nachvollziehbare Aufzeichnungen zur Wohnungssuche reichen dafür in aller Regel aus.

Heizkosten

Heizkosten übernimmt das Jobcenter Braunschweig in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, sofern der Heizkostenverbrauch nicht als zu hoch angesehen wird.

Ist dies der Fall, erfolgt nach Ablauf einer Übergangsfrist eine Reduzierung der Heizkosten, in Abhängigkeit zur Heizfläche des gesamten Hauses auf die nachfolgenden Höchst-Grenzwerte.

 

 Heizöl             

Gebäudefläche in qm 

Kosten in Euro je qm/monatlich

100 - 250 1,38
251 - 500 1,32
501 - 1.000 1,28
> 1.000

1,25

 

 

 

Erdgas              Gebäudefläche in qm 

Kosten in Euro je qm/monatlich

100 - 250 1,41
251 - 500 1,28
501 - 1.000 1,16
> 1.000

1,10

 

Fernwärme     

Gebäudefläche in qm 

Kosten in Euro je qm/monatlich

100 - 250 1,81
251 - 500 1,69
501 - 1.000 1,58
> 1.000

1,52

 

Gasetagenheizung 

Kosten in Euro je qm/monatlich

1,41

 

Nachtspeicherheizungen

Sofern Nachtspeicherheizungen über eine eigene Stromversorgung und einen hierfür installierten Verbrauchsanzeiger verfügen, sind die hierdurch ermittelten Stromkosten als Heizkosten anzuerkennen.

Besteht beim Betrieb von Nachtspeicherheizungen keine getrennt erfassbare Stromversorgung, sind die entstandenen Verbrauchskosten zu 1/3 der Haushaltsenergie Strom zuzuordnen, welche bereits mit der Regelleistung abgegolten ist. Die verbleibenden 2/3 der Verbrauchskosten sind als Heizkosten anzuerkennen.

Neben- und Heizkostenabrechnungen

Sie erhalten grundsätzlich einmal jährlich eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter. Nach Erhalt dieser Heiz- und Nebenkostenabrechnung sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich beim Jobcenter einzureichen. Bei Nachzahlungen prüft das Jobcenter, ob die erhöhten Kosten übernommen werden können.

Bitte beachten Sie: Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen mindern die Kosten der Unterkunft im Folgemonat der Gutschrift oder Überweisung (Zeitpunkt des Zuflusses der Rückzahlung oder Zeitpunkt der Gutschrift) und werden mit Ihren laufenden Leistungen verrechnet.

Sollten sich zudem auch die monatlichen Abschläge ändern, müssen Ihre Kosten der Unterkunft neu berechnet werden.

Folgendes ist bei Umzügen zu beachten

Bitte holen Sie vor einem beabsichtigten Umzug unbedingt die Zusicherung des Jobcenters Braunschweig für die Übernahme der laufenden Miete ein. Diese wird erteilt, wenn eine Neuanmietung einer Wohnung innerhalb von Braunschweig erfolgen soll und die neuen Kosten der Unterkunft (Miete) angemessen sind - d. h. unterhalb der für die Stadt Braunschweig geltenden Höchstbeträge liegen :

Für die Prüfung der Angemessenheit benötigt das Jobcenter Braunschweig folgende Informationen über die neue Wohnung:

  • Mit wie vielen Personen soll die Wohnung bezogen werden?
  • Größe der Wohnung
  • Anzahl der Zimmer
  • Höhe der Kaltmiete
  • Höhe der Vorauszahlungen für die Nebenkosten
  • Höhe der Heizkosten
  • Heizkostenart
  • Höhe einer möglichen Mietkaution

Reichen Sie hierfür bitte den Antrag UmzugDOCX-Datei54,25 kB vollständig ausgefüllt gemeinsam mit einem durch den Vermieter ausgestellten Wohnungsangebot beim Jobcenter Braunschweig ein.

Soll außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Stadt Braunschweig eine Wohnung angemietet werden, ist die Zusicherung zur Übernahme der laufenden Miete durch das zukünftig zuständige Jobcenter zu erteilen. Dort erhalten Sie auch Informationen über die dort geltenden Angemessenheitsgrenzen.

Zuzug aus einer anderen Stadt

Wenn Sie aus einem anderen Ort in die Stadt Braunschweig umziehen möchten und an Ihrem bisherigen Wohnort bereits Arbeitslosengeld II beziehen, ist trotzdem das Jobcenter Braunschweig für die Zustimmung zur Berücksichtigung der laufenden Miete für die neue Wohnung in Braunschweig zuständig. Bitte füllen Sie auch hierzu den Antrag Umzug DOCX-Datei54,25 kBvollständig aus und reichen diesen gemeinsam mit einem durch die Vermieterin/den Vermieter ausgestellten Wohnungsangebot beim Jobcenter Braunschweig ein.

Wenn Sie umziehen ohne vorab eine Zusicherung eingeholt zu haben, kann es passieren, dass die laufende Miete Ihrer neuen Wohnung nicht in tatsächlicher Höhe in Ihrer Bedarfsberechnung anerkannt wird.

Sollten Sie mit der Anmietung einer neuen Wohnung weitere Kosten beantragen wollen (z. B. ein Darlehen für eine Mietkaution oder einen Zuschuss zu den Umzugskosten), müssen Sie zusätzlich mitteilen, warum Sie umziehen möchten. Nur wenn der Umzug aus Sicht des Jobcenters notwendig ist (zum Beispiel weil ein Umzug wegen einer Arbeitsaufnahme notwendig ist), kann das Jobcenter Braunschweig ein Darlehen für eine Mietkaution oder einen Zuschuss zu den Unterkunftskosten gewähren.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt das bisherige Jobcenter für die Umzugskosten zuständig ist und ein entsprechender Antrag durch Sie dort gestellt werden muss.