Mitteilung von Änderungen
Grundsätzlich gilt:
Wer Sozialleistungen beantragt oder laufend bezieht, ist verpflichtet, das Jobcenter über alle Änderungen, die für den Leistungsbezug relevant sind, unverzüglich zu unterrichten.(Antragsvordrucke (Öffnet in einem neuen Tab))
Da die Änderungen, die sich nach der Antragstellung oder Bewilligung von Leistungen ergeben können, vielschichtig sind, werden nachfolgend beispielhaft Änderungen aufgeführt, die Einfluss auf die Leistungsansprüche haben:
Auszug eines Mitglieds aus der Bedarfsgemeinschaft | Abmeldebescheinigung des Meldeamtes vorlegen |
Zuzug eines Mitglieds in die Bedarfsgemeinschaft | Anmeldebescheinigung des Meldeamtes vorlegen, Antragsvordrucke einschließlich Anlagen unter Berücksichtigung des weiteren Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ausfüllen und Angaben belegen, wenn z. B. Einkommen erzielt wird |
Umzug der gesamten Bedarfsgemeinschaft | Mitteilung vor Umzug notwendig, Zusicherung des Jobcenters ist erforderlich, wenn weiterhin Leistungen bezogen werden, dann: Mietvertrag vorlegen und Höhe der Miete, Nebenkosten und Heizkosten nachweisen (z. B. Bestätigung der Vermieterin/des Vermieters), nach Umzug Meldebescheinigung vorlegen |
Beantragung einer Rente | Mitteilung, bei welchem Träger die Beantragung erfolgt, ggf. Bestätigung des Rententrägers beifügen |
Bewilligung einer Rente | Bewilligungsbescheid des Rententrägers |
Beantragung von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Übergangsgeld | Mitteilung, bei welchem Träger die Beantragung erfolgt, ggf. Bestätigung des Trägers beifügen |
Bewilligung von Sozialleistungen | Bewilligungsbescheid des Trägers |
Unterhaltszahlungen | Nachweis über die Höhe der Zahlung und das Datum des Zahlungseingangs vorlegen, z. B. Kontoauszug |
Schwangerschaft | Mutterpass vorlegen |
Aufnahme einer geringfügigen oder versicherungspflichtigen Tätigkeit | Arbeitsvertrag, nach Erhalt Lohnabrechnung oder Einkommensbescheinigung vorlegen |
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit | Vordruck EKS ausfüllen und das voraussichtliche Einkommen im Bewilligungsabschnitt schätzen |
Erstattung aus Lohnsteuerjahresausgleich | Steuerbescheid vorlegen und nachweisen, wann die Zahlung zugeflossen ist, z. B. Kontoauszug |
Erbschaft | Erbschein vorlegen |
Gewinn | Höhe und Datum des Zuflusses nachweisen, z. B. durch Kontoauszug |
Sonstige Einkommen wie z. B. Zinseinnahmen usw. | Art und Höhe des Einkommens nachweisen und Zufluss belegen, z. B. Kontoauszug |
Änderung in den persönlichen Verhältnissen, wie Heirat, Scheidung, Kindesgeburt | Urkunde vorlegen und ggf. Angaben im Antrag und in den Anlagen ergänzen/ ändern |
Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen | Abrechnung vorlegen |
Änderung der Höhe der Miete, Nebenkosten oder Heizkosten | Bestätigung bzw. Abrechnung des Vermieters o. ä. |
Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben machen, führt dies dazu, dass Sie die unrechtmäßig erhaltenen Leistungen zu erstatten haben und dass gegen Sie ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden könnte.