Symbolbild Leistungen

Mitteilung von Änderungen

Grundsätzlich gilt:

Wer Sozialleistungen beantragt oder laufend bezieht, ist verpflichtet, das Jobcenter über alle Änderungen, die für den Leistungsbezug relevant sind, unverzüglich zu unterrichten.(Antragsvordrucke (Öffnet in einem neuen Tab))

Da die Änderungen, die sich nach der Antragstellung oder Bewilligung von Leistungen ergeben können, vielschichtig sind, werden nachfolgend beispielhaft Änderungen aufgeführt, die Einfluss auf die Leistungsansprüche haben:

Auszug eines Mitglieds aus der Bedarfsgemeinschaft Abmeldebescheinigung des Meldeamtes vorlegen
Zuzug eines Mitglieds in die Bedarfsgemeinschaft Anmeldebescheinigung des Meldeamtes vorlegen, Antragsvordrucke einschließlich Anlagen unter Berücksichtigung des weiteren Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ausfüllen und Angaben belegen, wenn z. B. Einkommen erzielt wird
Umzug der gesamten Bedarfsgemeinschaft Mitteilung vor Umzug notwendig, Zusicherung des Jobcenters ist erforderlich, wenn weiterhin Leistungen bezogen werden, dann: Mietvertrag vorlegen und Höhe der Miete, Nebenkosten und Heizkosten nachweisen (z. B. Bestätigung der Vermieterin/des Vermieters), nach Umzug Meldebescheinigung vorlegen
Beantragung einer Rente Mitteilung, bei welchem Träger die Beantragung erfolgt, ggf. Bestätigung des Rententrägers beifügen
Bewilligung einer Rente Bewilligungsbescheid des Rententrägers
Beantragung von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Übergangsgeld Mitteilung, bei welchem Träger die Beantragung erfolgt, ggf. Bestätigung des Trägers beifügen
Bewilligung von Sozialleistungen Bewilligungsbescheid des Trägers
Unterhaltszahlungen Nachweis über die Höhe der Zahlung und das Datum des Zahlungseingangs vorlegen, z. B. Kontoauszug
Schwangerschaft Mutterpass vorlegen
Aufnahme einer geringfügigen oder versicherungspflichtigen Tätigkeit Arbeitsvertrag, nach Erhalt Lohnabrechnung oder Einkommensbescheinigung vorlegen
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Vordruck EKS ausfüllen und das voraussichtliche Einkommen im Bewilligungsabschnitt schätzen
Erstattung aus Lohnsteuerjahresausgleich Steuerbescheid vorlegen und nachweisen, wann die Zahlung zugeflossen ist, z. B. Kontoauszug
Erbschaft Erbschein vorlegen
Gewinn Höhe und Datum des Zuflusses nachweisen, z. B. durch Kontoauszug
Sonstige Einkommen wie z. B. Zinseinnahmen usw. Art und Höhe des Einkommens nachweisen und Zufluss belegen, z. B. Kontoauszug
Änderung in den persönlichen Verhältnissen, wie Heirat, Scheidung, Kindesgeburt Urkunde vorlegen und ggf. Angaben im Antrag und in den Anlagen ergänzen/ ändern
Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen Abrechnung vorlegen
Änderung der Höhe der Miete, Nebenkosten oder Heizkosten Bestätigung bzw. Abrechnung des Vermieters o. ä.

 

Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben machen, führt dies dazu, dass Sie die unrechtmäßig erhaltenen Leistungen zu erstatten haben und dass gegen Sie ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden könnte.