Symbolbild Leistungen

Regelbedarfe

Die Regelbedarfe decken laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab und umfassen insbesondere Kosten für:

  • Ernährung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Bekleidung
  • Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser)
  • Telefon/Internet
  • Teilhabe am kulturellen Leben
  • Bedürfnisse des täglichen Lebens

Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bilden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern bzw. mit dem Elternteil gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, bilden für sich allein eine eigene Bedarfsgemeinschaft und müssen deshalb einen eigenen Antrag stellen.

 

Der Regelbedarf beträgt ab 01.01.2024 monatlich:

  • Alleinstehende
  • Alleinerziehende
  • Personen, deren Partner minderjährig ist
563,00€
  • Volljährige Partner in einer Ehe
  • Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
  • eingetragenen Lebenspartnerschaft
506,00€ (pro Person)
  • Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben
  • ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen
451,00€
  • Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
471,00€
  • Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
390,00€
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
357,00€

 

Beispiel:

Eine Familie bestehend aus den Eltern und vier Kindern im Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren. Die einzelnen Regelbedarfe betragen:

für die Eltern jeweils 506,00€
für das 5-jährige Kind 357,00€
für das 10-jährige Kind 390,00€
für das 15-jährige Kind 471,00€
für das 20-jährige Kind 451,00€
insgesamt 2.681,00€