Regelbedarfe
Die Regelbedarfe decken laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab und umfassen insbesondere Kosten für:
- Ernährung
- Körperpflege
- Hausrat
- Bekleidung
- Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser)
- Telefon/Internet
- Teilhabe am kulturellen Leben
- Bedürfnisse des täglichen Lebens
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bilden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern bzw. mit dem Elternteil gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, bilden für sich allein eine eigene Bedarfsgemeinschaft und müssen deshalb einen eigenen Antrag stellen.
Der Regelbedarf beträgt ab 01.01.2024 monatlich:
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563,00€ |
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506,00€ (pro Person) |
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451,00€ |
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471,00€ |
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390,00€ |
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357,00€ |
Beispiel:
Eine Familie bestehend aus den Eltern und vier Kindern im Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren. Die einzelnen Regelbedarfe betragen:
für die Eltern jeweils | 506,00€ |
für das 5-jährige Kind | 357,00€ |
für das 10-jährige Kind | 390,00€ |
für das 15-jährige Kind | 471,00€ |
für das 20-jährige Kind | 451,00€ |
insgesamt | 2.681,00€ |