Vorrangige Leistungen
Ihr Leistungsanspruch nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) kann durch vorrangige Leistungen vermieden, verringert oder beendet werden. Eine Übersicht möglicher vorrangiger Leistungen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Vorrangige Leistung | Beantragung /Geltendmachung |
---|---|
Kindergeld | Familienkasse (weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)) |
Wohngeld | Stadt Braunschweig (weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)) |
Unterhaltsvorschuss | Stadt Braunschweig (weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)) |
Kindesunterhalt | anderer Elternteil |
Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung | Ehemann/Ehefrau |
Mutterschaftsgeld | Krankenkasse |
Elterngeld | Stadt Braunschweig (weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)) |
Renten | Deutsche Rentenversicherung oder private Versicherung |
Arbeitslosengeld I | Agentur für Arbeit (weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)) |
Kinderzuschlag | Familienkasse (weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)) |
Krankengeld | Krankenkasse |
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Stellen, ob Sie einen Anspruch auf die genannten Leistungen haben. Durch eine vorab erfolgte Prüfung vorrangiger Leistungsansprüche kann ggf. Hilfebedürftigkeit vermieden werden und sich dadurch eine Antragstellung im Jobcenter erübrigen.