Pressemitteilung Nr.05/2022 des Jobcenter Braunschweig
Betreuung aus einer Hand: Das Jobcenter ist ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig
Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab dem 1. Juni vom Jobcenter betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).
Aufenthaltstitel notwendig
Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt gestellt werden. Über den Antrag wird entschieden, wenn die gesetzlichen Regelungen für den Rechtskreiswechsel feststehen. Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31. Mai 2022 ausgestellt hat, dürfen bis zum 31. Oktober 2022 anerkannt werden.
Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Für die Antragstellung sollte ein Termin vereinbart werden, damit bei Bedarf eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher bestellt werden kann.
Alle Geflüchteten werden gebeten hinsichtlich der Terminvereinbarung im Jobcenter Braunschweig eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu senden: Jobcenter-Braunschweigjobcenter-gede.
Alle Hilfen aus einer Hand
Jörg Hornburg, Geschäftsführer des Jobcenter Braunschweig erklärt: „Das Jobcenter unterstützt alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.“
Das Jobcenter berät und unterstützt dazu beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungs-markt, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln und möglichst schnell den Weg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
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