Pressemitteilung Nr. 08/2022 des Jobcenter Braunschweig

Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. Dies wurde am 25. November 2022 durch den Bundestag und Bundesrat beschlossen. 

 

Das Bürgergeld wird an die Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst. Hierbei wird die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus genommen. 

 

Es erfolgt eine stufenweise Einführung des Bürgergeldes. Zum 1. Januar 2023 werden die Regelsätze erhöht, sowie eine Bagatellgrenze eingeführt. Mitte des Jahres werden die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.    

 

Der Regelsatz erhöht sich zum Beispiel für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 um 53,00 Euro auf 502,00 Euro.  Durch die neue Bagatellgrenze müssen Beträge bis zur Höhe von 50,00 Euro nicht mehr zurückgefordert werden. Des Weiteren erhöhen sich die Freibeträge bei einer Beschäftigung. Mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent behalten werden. 

 

Zu den Kernelementen der Weiterbildung und Qualifizierung gehört die erweiterte Fördermöglichkeit oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte.

 

Zum Jahreswechsel endet das Sanktionsmoratorium. Im Falle von Pflichtverletzungen muss das Jobcenter Braunschweig ab Januar 2023 wieder Minderungen aussprechen. Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt.

 

Auf der Homepage des Jobcenters Braunschweig www.jobcenter.braunschweig.de befinden sich Verlinkungen zu weiteren Informationen rund um das Thema Bürgergeld.

Katrin Miehe-Scholz, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenter Braunschweig, betont: 

„Es müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Der Regelsatz wird automatisch ab Januar 2023 angepasst.“

 

Bei Fragen: Bitte gerne Jobcenter digital www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2 als Kommunikationsmöglichkeit nutzen bzw. alternativ sich per E-Mail oder telefonisch an die persönliche/n Ansprechpartner/innen oder die zuständigen Leistungssachbearbeiter/innen unter den bekannten Durchwahlnummern wenden.  

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