Das Jobcenter Braunschweig prämiert dieses Jahr erstmalig zwei Ausbildungsbetriebe für ihre herausragenden Leistungen und die erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich U25.
Vor dem Hintergrund jahrelanger vertrauensvoller Zusammenarbeit möchte das Jobcenter Braunschweig das Engagement bei der Integration von jungen Menschen an der Schwelle Schule und Beruf besonders würdigen.
Weiterbewilligungsantrag wieder notwendig
„Kunden und Kundinnen müssen während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt.“ Diese Regelung läuft zum 30. August 2020 aus.
Seit dem 18. März hat das Jobcenter Braunschweig die persönlichen Kontakte mit Kundinnen und Kunden auf andere Kommunikationskanäle verlagert. Die Gesundheit und Sicherheit der Kunden und Kundinnen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat oberste Priorität.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.
Um dem Gesundheitsschutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht zu werden, sind die Räumlichkeiten des Jobcenters Braunschweig ab dem 18. März 2020 für den Publikumsverkehr (auch Neukunden) geschlossen.
Das Jobcenter Braunschweig bittet die Kundinnen und Kunden um Verständnis, dass Fragen und Anliegen weitestgehend ohne persönlichen Kontakt, möglichst per Telefon oder Online-Zugang, geklärt werden sollen.