Pressemitteilung Nr.04/2022 des Jobcenter Braunschweig

Zuständigkeit für die Geflüchteten aus der Ukraine


Ab dem 1. Juni 2022 werden die Jobcenter für die Leistungsgewährung nach dem SGB II an die Geflüchteten aus der Ukraine zuständig sein. Um sicherzustellen, dass die Leistungen nach dem SGB II rechtzeitig ausgezahlt werden können, vorbehaltlich der noch ausstehenden Gesetzesgrundlage, werden alle Geflüchteten, deren Daten noch nicht vom Jobcenter aufgenommen wurden, gebeten ab dem 16. Mai 2022 mit dem Jobcenter Braunschweig Kontakt aufzunehmen.


Alle Geflüchteten werden gebeten hinsichtlich der Terminvereinbarung eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu senden: Jobcenter-Braunschweigjobcenter-gede


Vorsorglich weist Jörg Hornburg, der Geschäftsführer des Jobcenter Braunschweig, da-rauf hin, dass es wünschenswert ist, dass jeder Geflüchtete eine bereits gültige inländische Bankverbindung zum Jobcenter mitbringt.

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