Pressemitteilung Nr. 07/2022 des Jobcenter Braunschweig

Das Jobcenter Braunschweig informiert: Antrag auf Arbeitslosengeld II jetzt auch online möglich

Seit dem 29. November 2022 ermöglicht der neu eingeführte digitale Hauptantrag allen Braunschweigerinnen und Braunschweigern, ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II zeit- und ortsunabhängig elektronisch zu stellen.


Einige Anliegen, wie das Mitteilen einer Veränderung oder das Einreichen eines Weiterbewilligungsantrags, können Kundinnen und Kunden schon seit längerer Zeit bequem online von zu Hause aus erledigen.
Seit November ist nun ein weiterer, wichtiger Online-Service verfügbar, die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld II. Hilfetexte mit Erklär-Charakter unterstützen Kundinnen und Kunden dabei durchgängig während der gesamten Dateneingabe, die Bedienung ist intuitiv.
Alle Antragsdaten und Nachweise bzw. Dokumente können direkt vom Smartphone, Tablet oder PC aus hochgeladen werden. Der Online-Antrag spart somit Zeit und Portokosten. Die eingereichten Unterlagen befinden sich alle zentral im digitalen Kundenprofil und sind für diese jederzeit einsehbar.
Des Weiteren können die Kundinnen und Kunden das sogenannte Online-Arbeitsmarktprofil nutzen. Dort lassen sich Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation hinterlegen und sind eine optimale Vorbereitung auf das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung.


Frau Katrin Miehe-Scholz, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Braun-schweig, betont: „Daher empfehle ich den Kundinnen und Kunden, die Chance zu ergreifen und www.jobcenter.digital einfach auszuprobieren. Damit können die Menschen rund um die Uhr von zu Hause oder jedem anderen Ort aus ganz bequem unsere Leistungen online beantragen, sowie schnell und direkt mit uns kommunizieren. Alle persönlichen Daten werden sicher und geschützt an uns übermittelt und man spart sich nebenbei viele Wege und Wartezeiten. Abschließend noch der Hinweis, dass Kundinnen und Kunden, die bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen, für den bereits bewilligten Zeitraum ab 01.01.2023 keinen weiteren, gesonderten Antrag auf Bürger-geld stellen müssen.“


Der bundesweiten Flächeneinführung des digitalen Hauptantrages auf Arbeitslosengeld II in zwei Wellen ist eine umfassende Erprobung in 16 gemeinsamen Einrichtungen aus dem gesamten Bun-desgebiet vorausgegangen. Hier wurden Kundinnen und Kunden eng in den Produktentwicklungs-prozess einbezogen und beteiligt.

Die Nutzung der digitalen Angebote ist für Kundinnen und Kunden zu jeder Zeit freiwillig. Persönliche Daten werden sicher und geschützt an das Jobcenter übermittelt.
Mit der Einführung des digitalen Hauptantrags ist ein weiterer wichtiger Baustein erreicht, bis Jahresende 2022 das Online-Zugangsgesetz (OZG) im Rechtskreis SGB II umzusetzen.

Pressemitteilung Nr. 07/2022 des Jobcenter BraunschweigPDF-Datei81,63 kB