Vorübergehend einfacheres Verfahren bei Arbeitslosengeld II-Anträgen


Die neuen, vereinfachten Regelungen bei Neuanträgen auf Arbeitslosengend II sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren. Folgende Änderungen sind für einen Zeitraum von 6 Monaten aktuell geplant:


- vorübergehend keine Vermögensprüfung

- vorübergehend keine Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft


Einen Leistungsanspruch haben alle Personen, die Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln sichern können.


Hierbei ist zu beachten, dass die Jobcenter ausschließlich den persönlichen Lebensunterhalt sichern. Anfallende Betriebskosten bei Selbständigen wie beispielsweise Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten können nicht übernommen werden. Informationen über ggf. mögliche Kredite für diese Kosten finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Öffnet in einem neuen Tab) und des Bundesministeriums der Finanzen (Öffnet in einem neuen Tab).


Informationen zum Kurzarbeitergeld, steuerlichen  Erleichterungen, Zuschüssen und Krediten der KfW- und der NBank etc. und hilfreiche Links im Zusammenhang mit der Beantragung von Arbeitslosengeld II, Kurzarbeitergeld etc. haben wir hier für Sie zusammengestellt:


- Maßnahmenkatalog der Bundes- und Landesregierung für Selbständige und FreiberuflerPDF-Datei553,56 kB

- Hilfsfonds der Stadt Braunschweig (Öffnet in einem neuen Tab)

- NBank: Übersicht über die Hilfsangebote auf Landes- und Bundesebene für UnternehmenPDF-Datei228,68 kB

- Informationen der NBank zur Niedersachsen-Soforthilfe-CoronaPDF-Datei96,33 kB

- Informationen der NBAnk zum Niedersachsen-LiquiditätskreditPDF-Datei384,26 kB

- Richtlinie LiquiditätssicherungPDF-Datei144,47 kB

- Informationen zum Kurzarbeitergeld (Öffnet in einem neuen Tab)

- Antragsvordrucke Arbeitslosengeld II (Öffnet in einem neuen Tab)


Ab dem 30. März 2020 wird außerdem eine zentrale Sonder-Hotline für Selbständige, Freiberufler und andere Betroffene eingerichtet. Hier werden alle Fragen zur Grundsicherung beantwortet. Die Hotline erreichen Sie von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0800 4 5555 23.