Bild Bweratung

Personenkreise

Erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren (Altersgrenze gemäß § 7a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - SGB II) haben für sich und ihre Familienangehörigen einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Um die Beratung im Jobcenter bestmöglich zu gestalten, erfolgt eine Gliederung in unterschiedliche Personengruppen. Nur so kann eine intensive und effektive Betreuung und Begleitung der Arbeitsuchenden gewährleistet werden.