Welche Anträge können zum Ausbildungsbeginn gestellt werden?
Antrag auf Kindergeld
- nur erforderlich ab dem 18. Lebensjahr
- zuständig ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit (Öffnet in einem neuen Tab)
Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- BAB ist zu beantragen, wenn eine betriebliche Ausbildung begonnen wird
- BAB beinhaltet ebenso wie Arbeitslosengeld II finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt und zur Miete
- zuständig ist die BAB-Stelle der Agentur für Arbeit
Antrag auf BAföG
- BAföG ist zu beantragen, wenn eine schulische Ausbildung begonnen wird oder eine allgemeinbildende Schule im zweiten Bildungsweg besucht werden soll
- BAföG beinhaltet ebenso wie Arbeitslosengeld II finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt und zur Miete
- zuständig ist der Fachbereich 51 der Stadt Braunschweig (Kinder, Jugend und Familie) (Öffnet in einem neuen Tab)
Antrag auf Mietzuschuss
- wenn BAB oder BaföG bezogen wird, aber die Miete nicht abgedeckt wird, kann evtl. ein Zuschuss für die Mietkosten gezahlt werden
- zuständig ist das Jobcenter
Hinweise:
- Beachten Sie bitte, dass die Anträge rechtzeitig gestellt werden müssen. Eine rechtzeitige Antragstellung liegt vor, wenn der Antrag gestellt wurde, bevor Kosten anfallen oder die Ausbildung begonnen wird.
- Ab Ausbildungsbeginn kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld II ganz oder teilweise entfallen.