Bild Bweratung

Fördermöglichkeiten

Betriebliches Praktikum

Ein betriebliches Praktikum (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) ist bei Vorlage der notwendigen Voraussetzungen bis zu einer Dauer von 6 Wochen möglich.

Ziel einer solchen Maßnahme soll die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und /oder die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sein.

Nähere Informationen über die individuellen Voraussetzungen sind gemeinsam mit der persönlichen Ansprechpartnerin/dem persönlichen Ansprechpartner der Kundin/des Kunden zu klären.

Förderung von Arbeitsverhältnissen

Arbeitgeber/innen können mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt unterstützt werden, wenn sie förderungsbedürftige und zugewiesene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen, deren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt aus individuellen Gründen sehr erschwert ist. Der Zuschuss dient dem Ausgleich der Minderleistung.

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber/innen können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistungen erhalten (Eingliederungszuschuss).

Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung).

Förderungsmöglichkeiten für junge Menschen

Im Rahmen eines mehrmonatigen Praktikums in Form einer "Einstiegsqualifizierung" haben Sie die Möglichkeit, sich von der Eignung ihrer/ihres potentiellen Auszubildenden zu überzeugen und gezielt Kenntnisse in Ihrem Betrieb zu vermitteln.

Gerne stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des gemeinsamen Arbeitgeberservices und die Integrationsspezialkräfte des Jobcenters für Rückfragen zur Verfügung.

Erstausbildung junger Erwachsener

Die Initiative "Erstausbildung junger Erwachsener" zielt auf das Fachkräftepotenzial von jungen Erwachsenen ab 25 Jahre ohne Berufsabschluss ab. Sie werden gezielt angesprochen, ihre Fähigkeiten stärker zu nutzen und weiter auszubauen. Junge Erwachsene ohne Berufsausbildung sollen motiviert werden, eine abschlussorientierte, vorrangig betriebliche Qualifizierung aufzunehmen.

Betriebliche Einzelumschulung

Eine betriebliche Umschulung oder "Einzelumschulung" erfolgt - wie eine Ausbildung im dualen System - mit einem praktischen Ausbildungsteil im Unternehmen und einem theoretischen Teil in der Berufsschule.

Je nach Beruf und verwertbaren Vorkenntnissen kann die Dauer einer Umschulung unterschiedlich sein. Umschulungen in anerkannten dreijährigen Ausbildungsberufen werden in der Regel auf 2 Jahre verkürzt.

Umschulungen finden meist in Vollzeit statt, sind aber auch in Teilzeit oder als Fernunterricht möglich. Ggf. müssen Umschüler/innen an ergänzenden überbetrieblichen Lehrgängen teilnehmen. Die Pflicht zum Besuch des Berufsschulunterrichts ist in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt. Im Allgemeinen besteht Berufsschulpflicht, wenn das Umschulungsverhältnis vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Ältere Umschüler/innen können freiwillig am Berufsschulunterricht teilnehmen.

Qualifizierungschancengesetz: Qualifizierung Beschäftigter

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Mit der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Anforderungen von morgen vor. Der gemeinsame Arbeitgeberservice berät Sie gern über Weiterbildungsmöglichkeiten und Förderleistungen wie zum Beispiel die Übernahme von Lehrgangskosten oder Arbeitsentgeltzuschüssen.