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Kundenreaktionsmanagement

Sie haben Verbesserungsvorschläge, Lob oder Kritik? Dann wenden Sie sich an das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Braunschweig.

Ihre Anliegen nehmen wir ernst und werden gemeinsam mit Ihnen versuchen, eine Lösung zu finden. Im Folgenden erhalten Sie einige Hinweise zum Verfahren:

  • Erste Ansprechpartnerin/erster Ansprechpartner für Probleme und Fragen ist immer die für Sie zuständige Sachbearbeiterin/der für Sie zuständige Sachbearbeiter. Sowohl im Bereich Vermittlung als auch im Leistungsbereich. Kann Ihr Anliegen telefonisch nicht geklärt werden, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter oder Arbeitsvermittlerin/Arbeitsvermittler um Ihr Anliegen zu klären.
  • Sofern Ihr Anliegen auch nach dem Gespräch nicht geklärt sein sollte, ist die jeweilige Teamleitung Ihr nächster Ansprechpartner.
  • Konnte auch die zuständige Teamleitung Ihr Anliegen nicht klären, so können Sie sich an die Bereichsleitung wenden.
  • Sollte Ihrer Meinung nach eine Klärung dann immer noch nicht erfolgt sein, steht Ihnen das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Braunschweig zur Verfügung.

Richten Sie Ihre schriftlichen Hinweise, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden schriftlich an das:

Jobcenter Braunschweig
-Kundenreaktionsmanagement-
Willy-Brandt-Platz 7
38102 Braunschweig

oder per E-Mail an: Jobcenter-Braunschweig.Kundenreaktionsmanagementjobcenter-gede

Telefonisch erreichen Sie das Kundenreaktionsmanagement unter der Nummer 0531/80177-3531.

 

Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass beim Versand von Emails der Schutz Ihrer persönlichen Daten nicht gewährleistet werden kann. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Nachricht auf dem Postweg oder per Telefax an uns zu richten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Antwort auf Ihr Anliegen grundsätzlich nur an Sie persönlich. Auskünfte an Dritte (Vermieter, Rechtsanwälte, Beratungsstellen, Verwandte etc.) werden nur nach Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erteilt.
  • Eine Beschwerde ist kein Ersatz für formale Rechtsmittel. Wenn Sie mit Bescheiden des Jobcenters nicht einverstanden sind, müssen Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Achten Sie daher immer die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihrer Bescheide.