Sonderregelung endet: Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

Pressemitteilung

Nr. 09/2020 vom 20. Juli 2020

 

 

 

 

Jobcenter Braunschweig

Sonderregelung endet: Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

 

 

 

Der Gesetzgeber hatte im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine dieser Sonderregelungen endet am 30. August 2020.

 

Weiterbewilligungsantrag wieder notwendig

„Kunden und Kundinnen müssen während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt.“ Diese Regelung läuft zum 30. August 2020 aus.

 

Das Jobcenter Braunschweig verschickt deshalb ab dem 20. Juli 2020 Schreiben an alle Kunden und Kundinnen, deren Bewilligungszeitraum ab dem 31. August 2020 oder später endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig im Jobcenter Braunschweig eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich.

 

Die Antragsunterlagen können auch bequem über jobcenter.digital übermittelt werden. Wenn von der Möglichkeit der digitalen Antragstellung Gebrauch gemacht werden soll, können die erforderlichen Zugriffsberechtigungen beim zuständigen Ansprechpartner/in für Leistungsangelegenheiten im Jobcenter Braunschweig erfragt werden.

 

Falls die Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners oder der zuständigen Ansprechpartnerin unbekannt sind, haben die Kunden und Kundinnen des Jobcenters Braunschweig die Möglichkeit, telefonisch unter der 0531-80177-0 die Kontaktdaten zu erfragen.


 

 

Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft bis 30. September 2020 verlängert

Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30. September 2020. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter Braunschweig das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich“ ist. „Erheblich“ ist ein Vermögen, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennt das Jobcenter Braunschweig in der vollen Höhe an.

 

Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten die Vor-Corona-Regeln der Grundsicherung: Das Jobcenter Braunschweig prüft, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordert das Jobcenter Braunschweig bei den Kunden und Kundinnen an.