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Neukunden

Ein/e sogenannte/r Neukundin/Neukunde ist jede Kundin und jeder Kunde, die/der erstmalig oder nach einer Unterbrechung ihres/seines Leistungsbezuges von länger als 6 Monaten erneut Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jobcenter Braunschweig beantragen möchte.

Ein Neuantrag ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Leistungsbezug stehen und sich lediglich Änderungen hinsichtlich der Zusammensetzung Ihrer Bedarfsgemeinschaft ergeben (z.B. Trennung vom Partner/ von der Partnerin).