Bild: Jobcenter

Wie kann ich einen Antrag stellen und wie läuft das Verfahren ab?

Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen möchten, können Sie diesen persönlich, telefonisch, schriftlich per Post oder per E-Mail, sowie online über  www.jobcenter.digital bei Ihrem Jobcenter stellen.

Für die online Antragstellung über jobcenter.digital (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie hierPDF-Datei995,35 kB einen Flyer als Hilfestellung. 

Ferner haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen in den Hausbriefkasten des Jobcenters einzuwerfen.

Ihre formlose Antragstellung wird an eine Serviceberaterin/einen Serviceberater weitergeleitet, der Sie in der Regel, innerhalb weniger Tage telefonisch zur Führung eines Erstgesprächs, kontaktiert. Im Rahmen dieses Erstgesprächs werden von Ihrer Serviceberaterin/Ihrem Serviceberater zunächst alle weiteren notwendigen persönlichen Daten von Ihnen und den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft * lebenden Personen erfasst.

Während des Erstgespräches werden zwei Themenschwerpunkte mit Ihnen besprochen. Zum einen die Arbeitsvermittlung und zum anderen Ihre Leistungsangelegenheit.

Anschließend erhalten Sie von Ihrer Serviceberaterin/Ihrem Serviceberater die besprochenen und notwendigen Antragsvordrucke ausgehändigt oder postalisch nach Hause gesendet.

Unter folgendem Link finden Sie die für die Antragsstellung notwendigen und erforderlichen Antragsvordrucke. (Öffnet in einem neuen Tab)

Die ausgefüllten Antragsunterlagen reichen Sie bitte über einen der oben genannten Kommunikationswege, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen in Kopie wieder ein. Sofern alle relevanten Daten und Nachweise vollständig vorliegen, erfolgt zeitnah eine Bearbeitung Ihres Antrages.

* Bedarfsgemeinschaft: z. B.

  • Ehegatten, Lebenspartner
  • Kinder des Antragsstellers oder dessen Partnerin/Partners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im selben Haushalt

* Haushaltsgemeinschaft:

  • sonstige Verwandte und Verschwägerte z.B. Großeltern und Enkelkinder, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen
  • nicht verwandte Personen, die im selben Haushalt leben
  • Pflegekinder und Pflegeeltern,
  • Geschwister, soweit sie ohne Eltern zusammenleben

Damit Sie auch ihre beruflichen Wünsche und Vorstellungen mitteilen können, steht Ihnen das Arbeitspaket SGBII zur Verfügung. 

Es kann hierPDF-Datei233,30 kB heruntergeladen werden

Das Arbeitspaket gibt uns wichtige Hinweise für ihre Arbeitssuche. Im Erstgespräch greifen wir diese Punkte auf und planen individuell gemeinsam Ihren Weg in den Arbeitsmarkt. 

Die Vereinbarung eines Termins zu einem persönlichen Beratungsgespräch oder zur Abgabe von Unterlagen bleibt weiterhin möglich.