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Vorrangige Leistungen

Ihr Leistungsanspruch nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) kann durch vorrangige Leistungen vermieden, verringert oder beendet werden. Eine Übersicht möglicher vorrangiger Leistungen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Vorrangige Leistung Beantragung /Geltendmachung
Kindergeld Familienkasse (weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab))
Wohngeld Stadt Braunschweig (weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab))
Unterhaltsvorschuss Stadt Braunschweig (weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab))
Kindesunterhalt anderer Elternteil
Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung Ehemann/Ehefrau
Mutterschaftsgeld Krankenkasse
Elterngeld Stadt Braunschweig (weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab))
Renten Deutsche Rentenversicherung oder private Versicherung
Arbeitslosengeld I Agentur für Arbeit (weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab))
Kinderzuschlag Familienkasse (weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab))
Krankengeld Krankenkasse

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

 

Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Stellen, ob Sie einen Anspruch auf die genannten Leistungen haben. Durch eine vorab erfolgte Prüfung vorrangiger Leistungsansprüche kann ggf. Hilfebedürftigkeit vermieden werden und sich dadurch eine Antragstellung im Jobcenter erübrigen.